Der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung ihres Wohlergehens gehören zu den zentralen Aufgaben des Caritasverbandes für die Stadt Gelsenkirchen e.V. Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe übernehmen wir Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt und anderen Gefährdungen zu schützen.
Auf Grundlage des § 8a SGB VIII haben wir verbindliche Verfahren zum Umgang mit Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung entwickelt. Unser Kinderschutzkonzept bietet Mitarbeitenden eine klare Orientierung und beschreibt die notwendigen Schritte, um Risiken frühzeitig zu erkennen, fachlich einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Das Konzept umfasst gesetzliche Grundlagen, verbindliche Handlungsabläufe sowie Instrumente zur Dokumentation und Gefährdungseinschätzung. Es unterstützt unsere Mitarbeitenden dabei, in schwierigen Situationen sicher und verantwortungsvoll zu handeln.
Kinderschutz ist für uns mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – er ist Teil unseres Selbstverständnisses. Deshalb setzen wir uns jeden Tag dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld zu bieten, in dem sie geschützt aufwachsen und sich entwickeln können.